Zusatzbezeichnung Infektiologe/in

Die Infektiologie ist seit 2003 in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer als Zusatzbezeichnung verankert und kann aktuell mit einer Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin (je nach Landesärztekammer!) erworben werden. Nach Umsetzung der neuen MWBO (Stand 2021) können zukünftig auch alle anderen mit einer Facharztanerkennung im Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder in Hygiene und Umweltmedizin die Zusatzbezeichnung erwerben.

 

Die Weiterbildungszeit beträgt 12 Monate und muss bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie abgeleistet werden. Bisher können davon  6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie absolviert werden. Künftig müssen alle 12 Monate im Gebiet der Infektiologie abgeleistet werden. 

Genaue Informationen bieten die Landesärztekammern auf ihren Websites.

 

Im Mai 2021 wurde der Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie in die neue MWBO aufgenommen. Nach der Umsetzung durch die Landesärztekammern wird es zukünftig bundesweit möglich sein, sich zum Facharzt weiterzubilden.

Förderung der Weiterbildung

Seit dem 1.1.2016 wird die Weiterbildung zum Infektiologen vom Gesetzgeber gefördert mit € 30.000 pro Weiterzubildendem. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.


Weitere Informationen

Landesärztekammern
Baden-Württemberg: http://www.aerztekammer-bw.de/
Bayern: http://www.blaek.de/
Berlin: http://www.aekb.de/
Brandenburg: http://www.laekb.de/
Bremen: http://www.aekhb.de/
Frankfurt:http://www.laekh.de/
Hamburg: http://www.aerztekammer-hamburg.de/
Hessen: http://www.laekh.de/
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.aek-mv.de/
Niedersachsen: http://www.aekn.de/
Nordrhein: http://www.aekno.de/
Rheinlandpfalz: http://www.laek-rlp.de/
Saarland: http://www.aeksaar.de/
Sachsen: http://www.slaek.de/
Sachsen-Anhalt: http://www.aeksa.de/
Schleswig-Holstein:http://www.aeksh.de/
Thüringen:http://www.laek-thueringen.de
Westfalen-Lippe: http://www.aekwl.de/

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